UNIMALL Remix Contest – Veröffentlichung Eurer Tracks
Sry, dass es etwas länger gedauert hat. Wir hatten rechtlich da einiges zu klären.
Aber jetzt ist da alles durch. Es sieht nun wie folgt aus:
(Olaf Schmitz, UNIMALL Remix Contest Jury)
“Die Rechte an Eurer Ausarbeitung der Komposition (also der Vertonung) liegen bei Euch. Der Rechteinhaber an der Komposition „s-presso“ / UNIMALL gestattet Euch eine nicht kommerzielle Nutzung der Komposition.
Ihr könnt diese auf Euren privaten Walls posten, auf Eurem Myspace- Soundcloud-, Reverbnation-Account veröffentlichen, etc. Eine kommerzielle Nutzung muss aus rechtlichen Gründen in jedem Einzelfall vom Rechteinhaber „s-presso“ / UNIMALL freigegeben werden. Anfragen hierzu bitte vom kommerziellen Nutzer, d.h. dem Label schriftlich an UNIMALL: Music@unimall.de.
Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit Euren Ausarbeitungen der Komposition nicht erwähnt werden darf, dass dieser Track in Verbindung mit Thomas Gold steht – Thomas hat lediglich in der Jury des Contests mitgewirkt, das Soundpaket zusammengestellt und den Contest begleitet. Bei den Soundfiles handelt es sich nicht um einen Thomas Gold Track oder um eine Komposition von Thomas Gold. Komposition und Rechte gehören einem Dritten.”
Bei Fragen: Music@unimall.de
Hi Unimall – Team,
wenn ich den Text jetzt lese, kommt mir irgendwie die folgende Frage in den Sinn :
Warum heißt es “Thomas Gold Remix Contest” wenn weder die begefügte einfach Ausarbeitung des Tracks, noch die Soundfiles von ihm sind ?
Dann hättet ihr den Contest doch auch “Olaf Schmitz Remix Contest” nennen können, wenn der Olaf das Samples ausgesucht hätte, oder sehe ich das falsch ?
just my 2 cents 🙂
Hallo Friedrich.
Das hast Du falsch verstanden. Die Files sind von Ihm.
Es handelt sich lediglich nicht um einen offiziellen Track von Ihm, sondern um ein Referenzbeispiel, wie man die Files einsetzen kann. Das ist alles.
Also wird dieser Track keinen Namen bekommen?
Würde den Track ja auch gerne benennen können.
Hallo Christian,
wenn dem so ist, dann ist das soweit in Ordnung.
Aber laut eurem Text klingt das eben genau nicht danach.
Zitat : “Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen … Bei den Soundfiles handelt es sich nicht um einen Thomas Gold Track oder um eine Komposition von Thomas Gold. Komposition und Rechte gehören einem Dritten.”
Nach der Aussage im Text, dass weder die Samples / Soundfiles, noch die (beispielhafte) Komposition von Thomas sind, kann ich nicht so richtig glauben, dass ich es der einzige bin, der das offenbar falsch verstanden hat.
Ich möchte euch ja hier auch nicht jedes Wort in Munde, bzw. im Text umdrehen, aber meiner Meinung nach, lässt die gewählte Formulierung leider solche Missverständnisse zu.
Was mich jetzt interessiert.
Darf ich den Track an andere verteilen ohne Geld zu verlangen ?
@Stephan: Nenne den Track beispielsweise UNIMALL Remix.
@Sebo: Klar, gar kein Problem!