Wie viel darf man als Student verdienen?
Den meisten jungen Menschen steht während ihres Studiums nur ein geringes monatliches Budget zur Verfügung. In der Regel setzt es sich aus dem Kindergeld, einer Unterstützung der Eltern und der Bafög-Zahlung zusammen. Viele Studenten möchten ihr Einkommen aufbessern. Sie gehen einem Nebenjob nach. Oftmals stellt sich die Frage, wie viel Studenten verdienen dürfen und ob es überhaupt eine Obergrenze gibt. Tatsächlich kann diese Frage nicht allgemeingültig beantwortet werden, denn die Frage über die maximale Höhe des Zuverdienstes ist von der persönlichen Situation des Studenten abhängig.
Beschränkung der Arbeitszeit durch das Studium
Studenten genießen einen besonderen Status, der mit Vorteilen verbunden ist. Diese betreffen beispielsweise die Krankenversicherung. Ist der Student jünger als 25 Jahre, darf er in der Krankenversicherung der Eltern kostenlos familienversichert bleiben. Ab dem Alter über 25 Jahren schließt er eine vergünstigte Studentenversicherung ab. Darüber hinaus ist er nicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet und besitzt keinen Arbeitnehmerstatus. Diese Vorteile sind jedoch an die Auflage gebunden, dass der Student während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Für die vorlesungsfreie Zeit ist die Stundenzahl nicht begrenzt. Überschreitet der Student diese wöchentliche Arbeitszeit, verliert er den Studentenstatus. Er gilt als Arbeitnehmer, muss sich selbstständig krankenversichern und wird unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitnehmer eingestuft. Das Studium darf er dennoch fortführen.
Studieren und einer Arbeit nachgehen
Studenten, die sich ihr Studium selbst finanzieren und nicht auf das Bafög oder auf eine sozial verträgliche Krankenversicherung angewiesen sind, unterliegen keinerlei Beschränkungen in ihrem Verdienst. In diesem Fall müssen sie sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Sie sind über den Arbeitgeber krankenversichert oder schließen eine private Krankenversicherung ab. Dem Studenten steht es auch frei, selbstständig zu arbeiten. Mit dem Finanzamt ist dann zu klären, ob es sich um eine hauptberufliche oder nebenberufliche Selbstständigkeit handelt. Dies wird nach individuellen Kriterien entschieden.
Viele Unis bieten Studiengänge in Teilzeit an, um die Arbeit neben dem Studium zu ermöglichen. Auch in Teilzeit bekommt der Student einen Ausweis und ein Semesterticket. Wichtig ist, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen wird oder der Student Gründe für eine Verlängerung darlegen kann. Dann ist ein Studium auch möglich, wenn der Student ein recht hohes Einkommen erzielt.
Verdienstgrenzen bei Bezug von Sozialleistungen
Verdienstgrenzen gelten, wenn der Student Sozialleistungen bezieht. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist nur möglich, wenn der Student die jährliche Verdienstgrenze nicht überschreitet. Diese liegt derzeit bei 450 EUR monatlich (Stand November 2017). Dies entspricht dem Verdienst eines Minijobs. Folgende Sozialleistungen können mit diesem Verdienst bezogen werden:
– Kindergeld
– Bafög
– Studentische Krankenversicherung
– Familienversicherung über die Eltern (bis 25 Jahre)
– Familienversicherung über den Berufstätigen Ehemann (unabhängig vom Lebensalter)
Es ist wichtig zu wissen, dass der Verdienst jährlich berechnet wird. Dies bedeutet, dass der Student in der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten darf als während der Vorlesungen. Der jährliche Verdienst von 5.400 EUR gilt als Grenze und darf nicht überschritten werden. Studenten dürfen auch mehrere Jobs annehmen. Handelt es sich um Minijobs und wird die Verdienstgrenze nicht überschritten, fallen auch bei mehreren Jobs keine Beiträge zur Sozialversicherung und keine Einkommenssteuern an. Achtung: Für den Bezug von Kindergeld gibt es keine Verdienstgrenze. Es wird in der Regel bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres gezahlt.
Überschreiten der Verdienstgrenze
Bei Überschreiten der Verdienstgrenze werden die Sozialleistungen mit Ausnahme des Kindergelds anteilig gekürzt. Der Verdienst, der die jährliche Grenze überschreitet, wird zur Hälfte auf das Bafög angerechnet. Die Kosten für die studentische Krankenversicherung steigen. Die Familienversicherung bei den Eltern und über den Ehepartner muss beendet werden. Wird der persönliche Steuerfreibetrag überschritten, muss der Student Einkommenssteuer zahlen. Derzeit liegt der Steuerfreibetrag bei 8.820 EUR jährlich (Stand 2017). Wer mehr verdient, wird entsprechend der geltenden Steuersätze besteuert. Zusätzlich müssen von dem Verdienst Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gezahlt werden.